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Das Familienrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, welches oft eine dezidierte Be­trachtung des Einzelfalls und aller Umstände erfordert. Nicht selten ist die Atmosphäre emotional aufgeladen. Ich berate und unterstütze Sie bei der Lösung Ihrer Anliegen.

Häufig kommt es zu einschneidenden Veränderungen, die Ihren weiteren Lebensweg prägen. Hier zeigt sich, dass eine fachliche Beratung und Vertretung von großer Wichtigkeit ist. Bei einer frühzeitigen Kenntnis Ihrer Ansprüche, Rechte und Pflichten zeigt sich, dass manch eine Auseinandersetzung vermieden werden kann und Sie Ihre Nerven schonen können.

Entsprechend Ihres Anliegens sorge ich dafür, dass Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.

Sofern Sie zu Leistungen verpflichtet sind, wahre ich Ihre Rechte und stelle sicher, dass Sie nur das zu leisten haben, wozu Sie rechtlich und tatsächlich verpflichtet sind.

Zu den familienrechtlichen Tätigkeiten gehören die Trennungssituation, die Ehe­scheidung und Ihre Folgen, die Auflösung von Lebensgemeinschaften, das Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt sowie Versorgungsausgleich und Gewaltschutz.

Durch regelmäßige Teilnahme an Fachseminaren, die Lektüre von Fachzeitschriften und Newslettern halte ich mich stets für Sie auf dem Stand der aktuellen Rechtsprechung.


 

Jens George - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht